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Kunstgalerieversicherung

Betreibt man eine Kunstgalerie, dann ist eine Kunstgalerieversicherung eigentlich unverzichtbar. Denn mit einer derartigen Versicherung hält sich das Risiko eines Galeriebesitzers wortwörtlich „im Rahmen“. Eine Kunstgalerieversicherung ersetzt einem Galeriebesitzer dabei im Schadensfall nicht nur den geldwerten Schaden, vielmehr unterstützt sie auch einen Galeriebesitzer über die Entschädigungsleistung hinaus, und zwar vom Replacement bis hin zur Wiederbeschaffung von Kunstgegenständen. Bei einer Kunstgalerieversicherung handelt es sich dabei um eine so genannte All-Gefahren-Deckung für sämtliche Kunstgegenstände und Antiquitäten, sowohl in den Geschäftsräumen als auch in Privaträumen, in denen Kunstgegenstände von Dritten zur Ansicht überlassen wurden. Abgesichert ist durch eine derartige Versicherung sind dabei alle betriebsbedingten Transporten, sowie alle Messe- und Ausstellungsteilnahmen, sowie Aufenthalte von Kunstgegenstände bei Restauratoren, sowie bei Gutachtern und bei Fotografen. Darüber hinaus mitversichert sind auch kaufmännische und technische Betriebseinrichtungen, sowie Kassenbestände und Verkaufsmaterialien, wie Bücher oder Kataloge. Im Deckungsumfang enthalten sind dabei auch Risiken, wie zum Beispiel Betriebsunterbrechung, sowie Glasbruch und auch eine Betriebshaftpflicht. Darüber hinaus ist eine derartige Versicherung auch behilflich bei der Wiederbeschaffung von Kunstgegenständen. Speziell bei einer Betriebsunterbrechung übernimmt eine Kunstgalerieversicherung zum Beispiel die weiterlaufenden Kosten und Gewinnausfälle. Objekte, die im Freien ausgestellt werden, sind in der Regel nicht im Versicherungsumfang enthalten. Aber auch derartige Gegenstände können unter Umständen in den Versicherungsumfang mit aufgenommen werden. Grundsätzlich jedoch nicht versichert sind Schäden durch politische Gefahren, sowie durch Kernenergie und Diebstahl und Abhandenkommen von wertvollen Gegenständen von kleinerem Format, die nicht in Vitrinen aufbewahrt werden. Ebenfalls nicht versichert sind Schäden durch Diebstahl oder durch eine Unterschlagung durch Angestellte der Galerien.

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